Marjân Hoseyni – Shahrzadnews
E’dâm-e kudakân dar irân, mâjerâ’i ke sar-e bâz istâdan nadârad
Az: Marjân Hoseyni – Shahrzadnews
Originaltext: http://www.shahrzadnews.com/article.php5?id=835
Vom: 01/02/2008
Übersetzung: ©fartaab
Er/sie war 14 oder 15; voller Unruhe und mutwilliger Streiche der Jugend; er/sie stritt sich mit jemandem seines Alters oder etwas älter vielleicht auch jünger, und in mitten des Streites beging er/sie ein Morddelikt; ohne dass er/sie ein Mörder war. Er/sie war ein Kind, ein Kind, das nach internationalen Gesetzen noch nicht das Alter dem Strafgesetz gegenüber erreicht hatte. Unsere Gesetze aber, ignorieren das Ganze. Das Urteil ist nur, aber nur die Hinrichtung, und um die Verpflichtung der internationalen Gesetzen aus dem Wege zu gehen, muss er/sie bis zu seinem/ihrem 18. Lebensjahr im Gefängnis sitzen und auf den Tod warten; und am Tag nach seinem/ihrem 18. Lebensjahr seinen/ihren letzen Geburtstag am Fuß des Galgens feiern.
Diese paar Zeilen sind eine bittere Anekdote, die in diesen Tagen immer wieder wiederholt wird, und keiner ist in der Lage diese zu stoppen. Gestern waren es Mâkvân ماکوان und Mohammad محمد, die zum Galgen geführt wurden, und heute sind es Mohammad-e Latif محمد لطیف und Ali Mahin Torâbi علی مهین ترابی, die nur einen Schritt vom Galgen entfernt sind; dann Morgen und in den folgenden Tagen darauf müssen wir auf die Nachrichten der Hinrichtung/des Todes der unzähligen Kinder unter 18 Jahren, dessen Hinrichtungsurteil ausgesprochen wurde, warten.
Dem Bericht der Menschenrechtsbeobachtung zufolge: „Iran besitze den ersten Platz auf der Welt bei der Hinrichtung der jungen Verbrecher, die zur Zeit ihres Verbrechens unter 18 Jahren waren“.
Dieser Bericht pointiert noch: „Das iranische Regime verletze und verstöße nun mit dieser Art Hinrichtungen eindeutig und evident gegen die Grundsätze der Menschenrechte; denn die Protokolle der völkerrechtlichen Rechte und auch der Konvention der Kinderrechte seien beiden von der iranischen Regierung unterschrieben, diese Protokolle verbieten strickt das Hinrichten der minderjährigen Straftäter unter 18 Jahren“.
Vielleicht waren solche Berichte und Ermahnungen die Gründe, weshalb vor drei Jahren die „Gesetzesvorlage zur Einrichtung eines Gerichtes für Kinder und jugendlichen unter 18 Jahren“ von den Parlamentsabgeordneten auf der Tagesordnung stand; eine Gesetzesvorlage, deren Verabschiedung die Hinrichtung Kinder unter 18 Jahren verboten hätte.
Den Abgeordneten nach, im Falle der Verabschiedung dieser Gesetzesvorlage, die seit 1383 (2005) überprüft wird, würde außer dem Hinrichtungsverbot für Kinder auch die lebenslängliche Haft für Kinder und Jugend abgeschafft werden, und schwere Delikten den vernünftigen Maßnahmen Platz machen.
Mit einem Blick auf die Gesetzesvorlage sehen wir, dass auch im Falle der Verabschiedung dieser und der Einrichtung der Gerichte für Kinder das Ganze sich nicht vom Grund auf ändern lassen würde, denn diese Gesetzesvorlage beinhaltet in sich einige Punkte, die ja die Hinrichtung nicht komplett abschaffen würden.
Der Paragraph § 10 dieser Gesetzesvorlage erklärt Kinder vor dem Strafgesetz für verschont, aber eine Anmerkung dieses Paragraphen betont, dass: „Unter dem Begriff „Kind“ gemeint ist, jemand, der die Volljährigkeit im Sinne des Scharias noch nicht erreicht hat“. Diese Anmerkung weißt nur Mädchen unter 9 Jahren und Jungen unter 15 Jahren als „Kind“; und diese Anmerkung passt absolut nicht zu den internationalen Verpflichtungen, in denen alle Menschen unter 18 Jahren als „Kind“ bezeichnet sind, und somit verstoßt Iran wiederum mit dieser Anmerkung gegen die internationalen Verpflichtungen, die vom Iran akzeptiert/unterschrieben sind.
Andererseits ist in dieser Gesetzesvorlage die Strafe für Kinder unter 18 Jahren, die ein Morddelikt begangen haben, immer noch die Hinrichtung; Ausnahme dabei ist die Feststellung des geistigen Zustandes des Kindes, ob das Kind an Geisteskrankheit leiden würde; und wenn bestätigt, würden dann anderen Maßnahmen ergriffen werden. (§ 33 der Gesetzesvorlage)
Trotz all der Mangel hoffen die Anwälte und Kinderrechtsaktivisten durch die Verabschiedung dieser Gesetzesvorlage mehr gesetzlichen Grundlagen zur Rettung der Kinder unter 18 Jahren von Hinrichtungen zu verschaffen; die nochmalige Überprüfung dieser Gesetzesvorlage, die in Monat Xordâd [Anm. fartaab: 3. Monat des iranischen Sonnenjahres vom 22. Mai bis 21. Juni] dieses Jahres [1386 (2007)] stattfand, gab einen kleinen Anlass zur Hoffnung.
Aber allem Anschein geben die politische Streitigkeiten und das Wahlfieber der Verabschiedung dieser Gesetzesvorlage keine Möglichkeit. Währenddessen hört man immer wieder hier und da das Hinrichtungsurteil eines Kindes; und ein paar Tage später berichten die Zeitungen über das Vollstrecken des Hinrichtungsurteil.
Vor einiger Zeit schrieb „Mohammad Mostafâ’i“ محمد مصطفایی der Anwalt einiger dieser Kinder, die das Hinrichtungsurteil erhalten haben, einen Brief an den Chef der Judikativen Gewalt. In diesem Brief forderte er die Beendigung der Kinderhinrichtungen. Er veröffentlichte in diesem Brief die Namen der 12 Kinder, die auf die Vollstreckung ihre Urteile warten. Da nach veröffentlichten einige Anwälte und Menschenrechtsaktivisten die Namen der 70 Kinder, die in Gefängnissen auf ihre Hinrichtung warten.
Die Bemühungen diese Kinder zu retten waren bis jetzt vergebens. Trotz der Bemühungen der Anwälte, um die nochmalige Aktenprüfung, und die öffentlichen Bemühungen, um die Zustimmung/die Verzicht der Vormünder der Opfer zu bekommen, und sogar in manchen Fällen die Aufhebung des Hinrichtungsurteil durch den Chef der Judikativen Gewalt, werden diese Urteile immer noch vollstreckt.
Am 4. Ordibehesht [Anm. fartaab: der 2. Monats des iranischen Sonnenjahres vom 22. April bis 21. Mai] dieses Jahres [1386 (2007)] wurde der 20 jährige Mohammad Rezâ Musavi Širâzi محمد رضا موسوی شیرازی , der mit 16 Jahren ein Morddelikt begangen hatte, im Gefängnis Âdel Âbâd in Širâz زندان عادل آباد شیراز hingerichtet. Ein Monat später am 6. Xordâd des Jahres 1386 (Mai 2007) wurde Sa’id Qanbar Zehi سعید قنبر زهی wegen eines Verbrechens, das er mit 17 Jahren begangen hatte, in Zâhedân زاهدان hingerichtet. Im Herbst dieses Jahres 1386 (2007) wurde der 20 jährige „Mâkvân“ ماکوان, weil er mit 13 Jahren sich an 3 kleinen Jungen vergriffen hatte, hingerichtet. Seine Hinrichtung wurde vollstreckt, während das Hinrichtungsurteil durch den Chef der Judikativen Gewalt aufgehoben wurde.
Nach Aussage Mâkvâns Anwalt, „die Kläger hätten auf ihre Anklagen verzichtet, und Mâkvân auch selbst hätte im Gericht sein Geständnis über die Vergewaltigungen widerrufen und gesagt, er hätte sein Geständnis unter Folter abgegeben“.
All diese Bemühungen konnten nicht die Vollstreckung wenigsten auf ein paar Tage verschieben.
Die Parlamentsabgeordneten verschieben die Verabschiedung einer Gesetzesvorlage, die eventuell die Hinrichtung der Kinder stoppen könnte, während „Moham’mad-e Latif“ محمد لطیف und „Ali Mahin Torâbi“ علی مهین ترابی weniger als einen Monat Zeit bis zu ihrer Hinrichtung haben.






